Notausgang vs. Notausstieg im ersten Rettungsweg
#4
Servus,

ich denke da liegt ein kleines Missverständnis zwischen ersten und zweiten Rettungsweg vor.

Der Zugang zur Nutzungseinheit ist gleichzeitig der erste Rettungsweg.

Nach § 31 BayBO Abs. 1 muss jede Nutzungseinheit mind. 2 voneinander unabhängige Rettungswege ins Freie verfügen, beide Rettungswege dürfen jedoch innerhalb eines Geschoßes über denselben notwendigen Flur führen.

Der zweite Rettungsweg ist im § 31 Abs. 2 und 3 geregelt, die Größe der Öffnung des zweiten Rettungsweges regelt der § 35 Abs. 4 BayBO.

Ein Fenster im notwendigen Flur kann als zweiter Rettungsweg zugelassen werden, sofern die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten sind.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
[Kein Betreff] - von Firehead - 24.06.2020, 11:30 AM
[Kein Betreff] - von afaik - 10.07.2020, 07:52 AM
[Kein Betreff] - von BauK-0604 - 16.07.2020, 10:28 AM

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste