04.08.2020, 12:03 PM
Wenn Sie zwei Geschosse haben, müssen die Anforderungen an die Geschossdecke eingehalten werden. Damit sind diese Fenster so nicht zulässig. Irgendwelche Kompensationen mit funkvernetzten Rauchmeldern sind für materielle, baurechtliche Anforderungen nicht zulässig.
Auch für Ihren Fall gibt es sicherlich Lösungsmöglichkeiten. Hierfür sollten Sie einen Sachverständigen für den Vorbeugenden Brandschutz beauftragen. Den brauchen Sie später für den Bauantrag sowieso, da es sich um genehmigungspflichtige Abweichungen handeln wird.
Gruß
C. Lammer
Auch für Ihren Fall gibt es sicherlich Lösungsmöglichkeiten. Hierfür sollten Sie einen Sachverständigen für den Vorbeugenden Brandschutz beauftragen. Den brauchen Sie später für den Bauantrag sowieso, da es sich um genehmigungspflichtige Abweichungen handeln wird.
Gruß
C. Lammer

