Horror Haus im Gewölbekeller
#2
Das Sie bisher keine Antwort erhalten haben, liegt an der Komplexität des Themas und den wenigen Angaben.
Prinzipiell sind Gewerberäume in Untergeschossen möglich.
Es gilt die Hessische Bauordnung.
Ist dieser Raum ein ständiger Aufenthaltsraum -> §36 zwei unabhängige Rettungswege ins Freie
Fluchtweglänge?
Abtrennung als Selbstständige Nutzungseinheit?
max. Personenanzahl?
Umnutzung eines bestehenden Gebäudes - zustimmungspflichtig durch Behörde?
Bei Personennutzung im UG könnte sich das Entrauchungskonzept ändern. Also Feuerwehr stellt den Ventilator in die Tür, muss dann nicht immer ausreichend sein.
Nur mal so als Denkanstöße ohne etwas genaueres über die exakte Problematik zu kennen.
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Nachrichten in diesem Thema
Horror Haus im Gewölbekeller - von arthur - 12.08.2020, 01:23 PM
[Kein Betreff] - von AEBaresel - 27.08.2020, 10:50 AM
[Kein Betreff] - von clammer - 28.08.2020, 07:39 AM

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