04.11.2020, 05:40 PM
Sehr geehrter Herr Lammer,
das sehe ich anders. Meines Wissens sind gemäß MBO nur Einschiebbare Treppen und Rolltreppen als notwendige Treppen unzulässig. Es kommt nur auf die nutzbare Breite der Treppenläufe und Treppenabsätze an. Oder gibt es eine LBO, die da anderes fordert?
m.f.G.
U. Drechsler
das sehe ich anders. Meines Wissens sind gemäß MBO nur Einschiebbare Treppen und Rolltreppen als notwendige Treppen unzulässig. Es kommt nur auf die nutzbare Breite der Treppenläufe und Treppenabsätze an. Oder gibt es eine LBO, die da anderes fordert?
m.f.G.
U. Drechsler

