05.11.2020, 08:27 AM
Guten Tag,
aus meiner Sicht ist das vertikale überbauen der Gebäudetrennwand zulässig und eine Sichtschutzwand ausreichend. Der VdBP hat hierzu im FuerTrutz Magazin 6.2014 einen Artikel veröffentlicht, welcher diese Situation beschreibt.
Hier der Artikel:
[URL="https://brandschutzbuero.de/site/assets/files/1233/201406.pdf"]https://brandschutzbuero.de/site/ass...233/201406.pdf[/URL]
aus meiner Sicht ist das vertikale überbauen der Gebäudetrennwand zulässig und eine Sichtschutzwand ausreichend. Der VdBP hat hierzu im FuerTrutz Magazin 6.2014 einen Artikel veröffentlicht, welcher diese Situation beschreibt.
Hier der Artikel:
[URL="https://brandschutzbuero.de/site/assets/files/1233/201406.pdf"]https://brandschutzbuero.de/site/ass...233/201406.pdf[/URL]

