Balkon vor Brandwand und Abstand zu Öffnungen aus notwendigen Treppenraum SachsenGK4
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Guten Tag,
aus meiner Sicht ist das vertikale überbauen der Gebäudetrennwand zulässig und eine Sichtschutzwand ausreichend. Der VdBP hat hierzu im FuerTrutz Magazin 6.2014 einen Artikel veröffentlicht, welcher diese Situation beschreibt.

Hier der Artikel:
[URL="https://brandschutzbuero.de/site/assets/files/1233/201406.pdf"]https://brandschutzbuero.de/site/ass...233/201406.pdf[/URL]
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[Kein Betreff] - von Treas0815 - 05.11.2020, 08:27 AM
[Kein Betreff] - von Brandsicher - 05.11.2020, 08:39 AM

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