Rettungswege
#3
Guten Tag Rolf,
da geht aber einiges durcheinander:
Fluchtweg ist der Weg vom entferntesten Punkt der Nutzungseinheit ins Freie.
Ausgänge führen aus der Nutzungseinheit in einen (notwendigen) baurechtlich geschützten Rettungsweg (Flur oder Treppenraum) oder direkt ins Freie.
Auf 35 m begrenzt ist nach MBO nur der Weg vom entferntesten Punkt der Nutzungseinheit bis zum Treppenraum oder ins Freie (letzteres pikanterweise in NRW auf 15 m begrenzt).
Türen müssen nach meinem Wissen nur bei Sonderbauten in Fluchtrichtung aufschlagen. Ist die Kneipe ein solcher?
Wenn Kneipe und Gastraum durch eine Öffnung (mit oder ohne Tür) verbunden sind, bilden sie eine Nutzungseinheit und die Weglängen und Anzahl der Ausgänge / Rettungswege beziehen sich auf diese.

Das Kriterium bei der Dachgeschosswohnung ist nicht die Dachschräge. Liegen die Rettungsfenster in Dachschrägen oder Dachaufbauten, so darf ihre Unterkante oder ein davor liegender Austritt von der Traufkante horizontal gemessen nicht mehr als 1 m entfernt sein.
m.f.G.
U. Drecchsler
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Rettungswege - von Rolf - 09.09.2020, 09:22 PM
[Kein Betreff] - von Zimmerer - 25.09.2020, 03:13 PM
[Kein Betreff] - von Brandsicher - 05.11.2020, 09:43 AM

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