Anforderung Deckenbekleidung Tiefgarage
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clammer;n1121 schrieb:Guten Tag,
die baurechtliche Anforderung "nichtbrennbar" entspricht der europäischen Klassifikation "A 2-s1, d0".

Gruß
C. Lammer

das ist korrekt.
Meine Frage beläuft sich aber auf schwer-entflammbar, hier sind mehrere Klassifikationen möglich.

Grundsätzlich geht es um die Frage, wo und wann welche explizite Klassifizierung für Rauch (s0-s3) und Tropfen (d0+d2) gefordert sind?
Analog bei den Abschlüssen mit Rauchdurchlässigkeit Sa,S200 oder Schließeigenschaft C2, C5?

Liegt das im Ermessen des Planers, welche Produkteigenschaft sinnvoll ist?
Oder gibt es genaue baurechtliche Definitionen, wann was gefordert ist?
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Nachrichten in diesem Thema
Anforderung Deckenbekleidung Tiefgarage - von desch - 04.11.2020, 09:49 AM
[Kein Betreff] - von clammer - 05.11.2020, 09:20 AM
[Kein Betreff] - von desch - 12.11.2020, 08:40 AM

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