12.11.2020, 08:40 AM
clammer;n1121 schrieb:Guten Tag,
die baurechtliche Anforderung "nichtbrennbar" entspricht der europäischen Klassifikation "A 2-s1, d0".
Gruß
C. Lammer
das ist korrekt.
Meine Frage beläuft sich aber auf schwer-entflammbar, hier sind mehrere Klassifikationen möglich.
Grundsätzlich geht es um die Frage, wo und wann welche explizite Klassifizierung für Rauch (s0-s3) und Tropfen (d0+d2) gefordert sind?
Analog bei den Abschlüssen mit Rauchdurchlässigkeit Sa,S200 oder Schließeigenschaft C2, C5?
Liegt das im Ermessen des Planers, welche Produkteigenschaft sinnvoll ist?
Oder gibt es genaue baurechtliche Definitionen, wann was gefordert ist?

