Gebäudeklasse definieren, bei deutlich unterschiedlichen Geländehöhen
#2
Moin.
ich habe der MBO einmal folgendes entnommen:

„Höhe im Sinne des Satzes 1 ist das Maß der Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist, über der Geländeoberfläche im Mittel. Die Grundflächen der Nutzungseinheiten im Sinne dieses Gesetzes sind die Brutto-Grundflächen; bei der Berechnung der Brutto- Grundflächen nach Satz 1 bleiben Flächen in Kellergeschossen außer Betracht.“

ich würde in diesem Falle also mitteln.

beste Grüße!
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Nachrichten in diesem Thema
[Kein Betreff] - von TGA-ler - 14.11.2020, 06:26 AM
[Kein Betreff] - von clammer - 17.11.2020, 07:44 AM
[Kein Betreff] - von AEBaresel - 07.01.2021, 10:43 AM

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