16.11.2020, 10:46 AM
DIN 18065 ist in den meisten Bundesländern bauaufsichtlich (meist über die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen) eingeführt und damit zu beachten. Bei notwendigen Treppen in Gebäuden mit mehr als 2 Wohnungen muss u. a. Punkt 6.4 beachtet werden, nachdem die Treppe auch mit einer Krankentrage begangen werden kann. Dies ist mit einer Spindeltreppe schlichtweg nicht möglich.
Gruß
C. Lammer
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C. Lammer

