Gebäudeklasse definieren, bei deutlich unterschiedlichen Geländehöhen
#3
Es gilt immer das Baurecht, welches bei Erteilung der Baugenehmigung galt bzw. es gilt die Baugenehmigung. Wenn also in der Baugenehmigung GK 3 steht, gilt dies.

Gruß
C. Lammer
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Nachrichten in diesem Thema
[Kein Betreff] - von TGA-ler - 14.11.2020, 06:26 AM
[Kein Betreff] - von clammer - 17.11.2020, 07:44 AM
[Kein Betreff] - von AEBaresel - 07.01.2021, 10:43 AM

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