18.11.2020, 03:20 PM
Sehr geehrter Herr Lammer,
Sie haben Recht, eine Spindeltreppe ist aus dem von Ihnen Genannten Grund als notwendige Treppe im Rahmen des 1. Rettungsweges unzulässig. Bei gewendelten Treppen ist hier jedoch die Breite entscheidend. Eine solche kann im Paul-Wunderlich-Haus (Landratsamt Barnim in Eberswalde) bewundert werden.
M.f.G.
u. Drechsler
Sie haben Recht, eine Spindeltreppe ist aus dem von Ihnen Genannten Grund als notwendige Treppe im Rahmen des 1. Rettungsweges unzulässig. Bei gewendelten Treppen ist hier jedoch die Breite entscheidend. Eine solche kann im Paul-Wunderlich-Haus (Landratsamt Barnim in Eberswalde) bewundert werden.
M.f.G.
u. Drechsler

