04.01.2021, 09:19 AM
Zitat:Ist es denn zulässig (Darf ich das?), dass ich auf diese Weise meine eigene Wohnung zum 2. Fluchtweg für die andere Wohnung mache?Nein, dies ist nicht zulässig.
1. Jede Nutzungseinheit (eine Wohnung ist eine Nutzungseinheit) muss über zwei eigenständige(!) Rettungswege verfügen. Die Führung eines Rettungsweges durch andere Nutzungseinheiten ist nicht zulässig.
2. die Systematik der Rettungswege ist (mit steigenden Anforderungen)
- Ausgang Nutzungseinheit
- notwendiger Flur
- Treppenraum
Wenn ich also bereits aus der Wohnung in den Flur geflüchtet bin, kann keine "Verschlechterung" eintreten, indem ich wieder zurück in eine "unsichere" Wohnung gehe.
Auch rechtlich wäre Ihr Fall interessant, denn die Nutzung des Fluchtweges durch die Nutzer der anderen Wohnung müsset dann öffentlich-rechtlich gesichert werden; ähnlich wie bei der Erschließung des eigenen über eine fremdes Grundstück.
Gruß
C. Lammer

