Zugang zu Fluchttreppenhäusern | zwei voneinander unabhängige Rettungswege
#2
Hallo Juli,

vom Grundsatz her ist das so möglich; siehe hierzu §3 MBeVO Absatz 1 Satz 1: "Für jeden Beherbergungsraum müssen mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege vorhanden sein; sie dürfen jedoch innerhalb eines Geschosses über denselben notwendigen Flur führen."
Was nicht geht, ist die Ausgestaltung der Treppenräume 1 und 4 wie den Nummer 2. Durch die Vorräume kann der Rettungsweg nicht geführt werden, sondern nur über notwendige Flure.

Gruß
C. Lammer

P.S. Einen "Stichflur" kann ich hier nicht erkennen; Zumal es diese Regelung in der MBO nicht mehr gibt.
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Nachrichten in diesem Thema
[Kein Betreff] - von Noch_in_Ausbildung - 02.01.2021, 05:07 PM
[Kein Betreff] - von clammer - 04.01.2021, 09:30 AM
[Kein Betreff] - von AEBaresel - 07.01.2021, 11:13 AM
[Kein Betreff] - von clammer - 08.01.2021, 09:59 AM

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