2. Fluchtweg durch meine eigene Wohnung
#3
clammer;n1141 schrieb:Nein, dies ist nicht zulässig.
1. Jede Nutzungseinheit (eine Wohnung ist eine Nutzungseinheit) muss über zwei eigenständige(!) Rettungswege verfügen. Die Führung eines Rettungsweges durch andere Nutzungseinheiten ist nicht zulässig.
2. die Systematik der Rettungswege ist (mit steigenden Anforderungen)
- Ausgang Nutzungseinheit
- notwendiger Flur
- Treppenraum
Wenn ich also bereits aus der Wohnung in den Flur geflüchtet bin, kann keine "Verschlechterung" eintreten, indem ich wieder zurück in eine "unsichere" Wohnung gehe.

Auch rechtlich wäre Ihr Fall interessant, denn die Nutzung des Fluchtweges durch die Nutzer der anderen Wohnung müsset dann öffentlich-rechtlich gesichert werden; ähnlich wie bei der Erschließung des eigenen über eine fremdes Grundstück.

Gruß
C. Lammer

Vielen Dank für deine Erklärungen! Das sieht nicht gut aus, weil hier eine schwierige Situation vorliegt. Ein separater 2. Fluchtweg aus dem Flur zur Feuerleiter würde einen erheblichem Umbau, der meine Wohnung erheblich verändern (Abriss des Bads, danach nur noch Platz für Duschkabine, kein Balkon mehr) und einen fünf- bis sechsstelligen Kosten verursachen würde, erfordern.
Dieser enorm teure 2. Fluchtweg würde übrigens keine 2. Fluchtrichtung über den Flur ermöglichen. Denn der 2. Fluchtweg würde direkt vor dem Treppenhaus (am Anfang des Flurs) seitlich abgehen und nach 3m durch die Fassade nach außen treten. Man müsste dann immer noch von der anderen Wohnung über den Flur in dieselbe Richtung zurück bis direkt vor das Treppenhaus rennen, um dann statt ins Treppenhaus in den 2. Fluchtweg zur Außenfassade mit der Feuerleiter abzubiegen.

Bedeutet dein erster Punkt auch, dass auch ein "Notausgang" direkt (nicht über den Flur, sondern an der anderen Wohnungsseite direkt durch die Wand) in meine Wohnung unzulässig wäre? Das wäre dann fast so, als flüchtete man in derselben Wohnung in den nächsten Raum zur Feuerleiter.
Es ist so, dass sich die Feuerleiter direkt im Nachbarzimmer neben der anderen Wohnung befindet, also eigentlich echt leicht erreichbar wäre.
Dieser alternative Fluchtweg würde nicht erfordern, zuerst über den Flur in Richtung Treppenhaus zu rennen. Er könnte also sinnvoller sein für den Fall, dass der Flur brennt oder verraucht ist.
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2. Fluchtweg durch meine eigene Wohnung - von vrxyen - 03.01.2021, 04:18 PM
[Kein Betreff] - von clammer - 04.01.2021, 09:19 AM
[Kein Betreff] - von vrxyen - 04.01.2021, 10:17 AM
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