05.01.2021, 08:08 AM
Zitat:Bedeutet dein erster Punkt auch, dass auch ein "Notausgang" direkt (nicht über den Flur, sondern an der anderen Wohnungsseite direkt durch die Wand) in meine Wohnung unzulässig wäre?Ja, dies ist auch unzulässig.
Gruß
C. Lammer
P.S . Vielleicht erklären Sie mal das Problem im Zusammenhang. Auch eine "Feuerleiter" ist eigentlich kein baurechtskonformer Rettungsweg und daher sind die Einsatzmöglichkeiten auf bestimmte Einzelfälle beschränkt.

