Gebäudeklasse definieren, bei deutlich unterschiedlichen Geländehöhen
#4
"Es gilt immer das Baurecht, welches bei Erteilung der Baugenehmigung galt ..."

dem kann man zustimmen.

" ... es gilt die Baugenehmigung. Wenn also in der Baugenehmigung GK 3 steht, gilt dies."
Die Ansicht ist mehr als fraglich. Ein fehlerhafter Bauantrag bleibt ein fehlerhafter Bauantrag. Mit der Zustimmung zu diesen Fehlern übernimmt die Behörde nicht die Haftung für die Planung. Es müsste explizit die Höhen- Situation dargelegt werden und die Behörde stimmt dem zu. Dann kann aber kein Fehler vorliegen.
Wenn die Hanglage aus den Plänen nicht ersichtlich war oder der Antragsteller schlicht die Höhe in Bezug zur Gebäudeklasse falsch ermittelt hat, bleibt der Fehler und die sich daraus ergebende Haftung beim Verursacher und das ist in erster Instanz der Bauherr.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
[Kein Betreff] - von TGA-ler - 14.11.2020, 06:26 AM
[Kein Betreff] - von clammer - 17.11.2020, 07:44 AM
[Kein Betreff] - von AEBaresel - 07.01.2021, 10:43 AM

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste