01.02.2021, 08:20 AM
Ohne Hintergrundinformationen (warum wird denn überhaupt etwas zu welchem Zweck gefordert) ist eine qualifizierte Antwort nur schwer möglich.
Grundsätzlich müssen Decken in Gebäuden der GK4 gemäß § 8 der "Allgemeinen Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung (LBOAVO)" hochfeuerhemmend sein; die von Kellergeschossen feuerbeständig.
Gruß C. Lammer
Grundsätzlich müssen Decken in Gebäuden der GK4 gemäß § 8 der "Allgemeinen Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung (LBOAVO)" hochfeuerhemmend sein; die von Kellergeschossen feuerbeständig.
Gruß C. Lammer

