03.02.2021, 09:43 AM
Abbildung 11.2-9 im Kapitel 7.5 Seite 73 zeigt das geltend Recht doch sehr anschaulich. Die Bekleidung ist eben nur gemäß der geltenden Bauordnung an die Qualität der tragenden Bauteile anzupassen. Bei der Dämmung würde ich keine Abstriche machen
Nur einem wird unsere Bauordnung nicht gerecht: Da der Ausbreitung eines Brandes von der Nutzungseinheit (oben) zum in der Regel brandlastfreien Treppenraum vorzubeugen ist, wäre auf den Nachweis eine Qualität von unten zu verzichten.
Nur einem wird unsere Bauordnung nicht gerecht: Da der Ausbreitung eines Brandes von der Nutzungseinheit (oben) zum in der Regel brandlastfreien Treppenraum vorzubeugen ist, wäre auf den Nachweis eine Qualität von unten zu verzichten.

