01.03.2021, 10:21 AM
Hallo Nelli,
in Ihrem Beitrag werden zwei Fragestellungen vermischt; die Frage der Gebäudeklasse und die Frage des zweiten Rettungsweges.
Die Frage des zweiten Rettungsweges muss (immer) unabhängig von der Gebäudeklasse beantwortet werden (siehe u. a. §$ 5 und 33 HBO).
Für die Gebäudeklasse wird die gemittelte Geländeoberfläche herangezogen. Die kann ich aus dem Schnitt nicht herauslesen. Es wäre also zu prüfen, ob wirklich die GK 4 erreicht wird.
Für das Staffelgeschoss ist die Begrenzung auf 2,4 m im Übrigen nicht ausreichend, da für das Dachgeschoss 2,2 m für Aufenthaltsräume ausreichen.
Man kann auch die Dachterrasse als Aufenthaltsraum ansehen; dann wäre die Frage mit den 2,4 m hinfällig.
Gruß
C. Lammer
in Ihrem Beitrag werden zwei Fragestellungen vermischt; die Frage der Gebäudeklasse und die Frage des zweiten Rettungsweges.
Die Frage des zweiten Rettungsweges muss (immer) unabhängig von der Gebäudeklasse beantwortet werden (siehe u. a. §$ 5 und 33 HBO).
Für die Gebäudeklasse wird die gemittelte Geländeoberfläche herangezogen. Die kann ich aus dem Schnitt nicht herauslesen. Es wäre also zu prüfen, ob wirklich die GK 4 erreicht wird.
Für das Staffelgeschoss ist die Begrenzung auf 2,4 m im Übrigen nicht ausreichend, da für das Dachgeschoss 2,2 m für Aufenthaltsräume ausreichen.
Man kann auch die Dachterrasse als Aufenthaltsraum ansehen; dann wäre die Frage mit den 2,4 m hinfällig.
Gruß
C. Lammer

