02.03.2021, 10:57 PM
Hallo C. Lammer,
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danke für die schnelle Antwort.
Die gemittelte Geländeoberfläche habe ich in der beigefügten Skizze ergänzt. Die 7m übertreffe ich leider um 0,625m. Deshalb die Überlegung das Staffelgeschoss nicht mit einem möglichen Aufenthaltsraum zu versehen und somit die Oberkante des 1.OG anzusetzen.
Laut HBO § 2 (5) ist die Definition für ein Dachgeschoss wie folgt...
"Dachgeschosse sind Geschosse mit mindestens einer geneigten Dachfläche."
Da das Staffelgeschoss ein Flachdach ist wäre es kein Dachgeschoss oder?
Aber sie haben recht eine Dachterrasse ist womöglich ein Aufenthaltsraum der nach außen verlegt wurde und demnach sind alle Überlegungen diesbezüglich obsolet.
Gibt es denn die Möglichkeit eine Abweichung bezüglich der 7m zu erreichen?
Könnte ich nicht doch mit den Rettungswegen argumentieren, da de Anleiterbarkeit nur auf der EG ebene möglich ist und ich hier die 7m erziele?
Gruß Nelli
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danke für die schnelle Antwort.
Die gemittelte Geländeoberfläche habe ich in der beigefügten Skizze ergänzt. Die 7m übertreffe ich leider um 0,625m. Deshalb die Überlegung das Staffelgeschoss nicht mit einem möglichen Aufenthaltsraum zu versehen und somit die Oberkante des 1.OG anzusetzen.
Laut HBO § 2 (5) ist die Definition für ein Dachgeschoss wie folgt...
"Dachgeschosse sind Geschosse mit mindestens einer geneigten Dachfläche."
Da das Staffelgeschoss ein Flachdach ist wäre es kein Dachgeschoss oder?
Aber sie haben recht eine Dachterrasse ist womöglich ein Aufenthaltsraum der nach außen verlegt wurde und demnach sind alle Überlegungen diesbezüglich obsolet.
Gibt es denn die Möglichkeit eine Abweichung bezüglich der 7m zu erreichen?
Könnte ich nicht doch mit den Rettungswegen argumentieren, da de Anleiterbarkeit nur auf der EG ebene möglich ist und ich hier die 7m erziele?
Gruß Nelli

