04.03.2021, 08:22 AM
Hallo Nelli,
der Versuch mit dem Staffelgeschoss ist legitim, die Frage der Terrasse aus meiner Sicht nicht eindeutig. Da aber die Terrasse weder Wände noch Decken hat, ist sie m. E. kein Aufenthaltsraum.
Gruß
C. Lammer
der Versuch mit dem Staffelgeschoss ist legitim, die Frage der Terrasse aus meiner Sicht nicht eindeutig. Da aber die Terrasse weder Wände noch Decken hat, ist sie m. E. kein Aufenthaltsraum.
Zitat:Gibt es denn die Möglichkeit eine Abweichung bezüglich der 7m zu erreichen?Nein, von einer Legaleinstufung kann nicht abgewichen werden, sondern nur von materiellen Anforderungen.
Gruß
C. Lammer

