11.03.2021, 09:18 AM
Sie begründen doch alles richtig. Was soll man da noch antworten?
Was für ein Büro ist das ?
Ich gehe davon aus, dass GK 3 und notwendiger Treppenraum Voraussetzung ist.
Formelle Begründung: zu §35 NBauO in der DVO-NBauO
(1) Wände von notwendigen Treppenräumen müssen als raumabschließende Bauteile ... 3. in Gebäuden der Gebäudeklassen *** 3 mindestens feuerhemmend sein.
(3) 1Der obere Abschluss von notwendigen Treppenräumen muss als raumabschließendes Bauteil entsprechend der Feuerwiderstandsfähigkeit der Decken des Gebäudes feuerwiderstandsfähig sein. 2Dies gilt nicht, wenn der obere Abschluss das Dach des Gebäudes ist und die Wände des Treppenraums ohne Hohlräume an die Dachhaut einer harten Bedachung anschließen.
Wände feuerhemmend - das reicht. Das bedeutet nicht, dass diese aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen müssen; s. §26 NBauO Abs.3. Dort gibt es Forderungen an das Brandverhalten für feuerbeständig und hochfeuerbeständig; für feuerhemmend - keine Anforderungen. Für notwendige Treppenräume GK 3 keine weiteren Anforderungen. Es muss nur der Nachweis geführt werden, dass der Holzbalken die Anforderung feuerhemmend erfüllt. Wie Sie das erreichen wollen ist mir nicht klar. Brandversuch in einer MPA? Das Ausstopfen mit nichtbrennbarem Material erfüllt die Anforderung feuerhemmend nur, wenn das Material selber feuerhemmend ist und im Brandfall nicht rausfallen kann. Nicht brennbar ist nicht gleich feuerhemmend.
Eine Alternative wäre die feuerhemmende Verkleidung, bitte beidseitig; von innen nach außen und von außen nach innen. Auf die Befestigung ist zu achten.
Die andere Möglichkeit ist die Teilung des Balkens und die zweiseitige Auflage mit feuerhemmender Trennung.
Bitte noch beachten: Wenn der Nachweis über die Abbrandrate und die Tragfähigkeit des Holzbalken gelingt ist das noch nicht ausreichend. Es darf durch den Abbrand die die Forderung "Raumabschluss" verloren gehen. Es darf 30Minuten keine Lücke in der Wand entstehen, weil ein Teil des Holzes abbrennt.
Was für ein Büro ist das ?
Ich gehe davon aus, dass GK 3 und notwendiger Treppenraum Voraussetzung ist.
Formelle Begründung: zu §35 NBauO in der DVO-NBauO
(1) Wände von notwendigen Treppenräumen müssen als raumabschließende Bauteile ... 3. in Gebäuden der Gebäudeklassen *** 3 mindestens feuerhemmend sein.
(3) 1Der obere Abschluss von notwendigen Treppenräumen muss als raumabschließendes Bauteil entsprechend der Feuerwiderstandsfähigkeit der Decken des Gebäudes feuerwiderstandsfähig sein. 2Dies gilt nicht, wenn der obere Abschluss das Dach des Gebäudes ist und die Wände des Treppenraums ohne Hohlräume an die Dachhaut einer harten Bedachung anschließen.
Wände feuerhemmend - das reicht. Das bedeutet nicht, dass diese aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen müssen; s. §26 NBauO Abs.3. Dort gibt es Forderungen an das Brandverhalten für feuerbeständig und hochfeuerbeständig; für feuerhemmend - keine Anforderungen. Für notwendige Treppenräume GK 3 keine weiteren Anforderungen. Es muss nur der Nachweis geführt werden, dass der Holzbalken die Anforderung feuerhemmend erfüllt. Wie Sie das erreichen wollen ist mir nicht klar. Brandversuch in einer MPA? Das Ausstopfen mit nichtbrennbarem Material erfüllt die Anforderung feuerhemmend nur, wenn das Material selber feuerhemmend ist und im Brandfall nicht rausfallen kann. Nicht brennbar ist nicht gleich feuerhemmend.
Eine Alternative wäre die feuerhemmende Verkleidung, bitte beidseitig; von innen nach außen und von außen nach innen. Auf die Befestigung ist zu achten.
Die andere Möglichkeit ist die Teilung des Balkens und die zweiseitige Auflage mit feuerhemmender Trennung.
Bitte noch beachten: Wenn der Nachweis über die Abbrandrate und die Tragfähigkeit des Holzbalken gelingt ist das noch nicht ausreichend. Es darf durch den Abbrand die die Forderung "Raumabschluss" verloren gehen. Es darf 30Minuten keine Lücke in der Wand entstehen, weil ein Teil des Holzes abbrennt.

