Brandschutzkonzept für ein Gewerbegebiet
#3
Hallo Stefan,

für konkrete Aussagen sind die Angaben nicht ausreichend; auch haben Sie kein Bundesland angeben. Deshalb halte ich mich an die MBO.

Für eine Beurteilung eines "Gewerbegebietes" in Form eines Brandschutzkonzeptes gibt es keinen Rechtsgrundlage; letztendlich müssen alle Gebäude einzeln betrachtet werden.

Für eine Einstufung als Sonderbau, wie im vorigen Post vorgeschlagen, fehlt die Rechtsgrundlage; es werden keine Kriterien für einen Sonderbau erfüllt. Es obliegt dem Bauherrn, die Nutzung zu beantragen, die er möchte. Darüber brauchen Sie nicht spekulieren.

Die Lagerhalle ist in GK 3 einzustufen; zur Beurteilung kann die MIndBauRL herangezogen werden; dadurch wird das aber kein Sonderbau.

Der Verbindungsriegel ist entscheidend, wie die beiden Gebäude einzustufen sind - oder es sich sogar nur um ein Gebäude handelt.
So wie es in der Zeichnung dargestellt ist und wenn Sie bei zwei Gebäuden bleiben wollen, muss die Wand des Wohngebäudes als Gebäudeabschlusswand ausgebildet werden. Dann ist allerdings die Türe in den Verbindungsriegel nicht zulässig bzw. müsste über ein Abweichung legalisiert werden. Es sollte daher überlegt werden, den baurechtlichen Zugang (auch Rettungsweg) zum Treppenraum des Bürogebäudes nicht über den Verbindungsriegel zu führen.

Gruß
C. Lammer
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[Kein Betreff] - von HujerB - 18.06.2021, 07:13 AM
[Kein Betreff] - von clammer - 22.06.2021, 07:18 AM
[Kein Betreff] - von stefan - 22.06.2021, 05:36 PM
[Kein Betreff] - von Admin Feuertrutz - 23.06.2021, 03:39 PM
[Kein Betreff] - von WCordier - 22.09.2021, 07:37 PM

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