22.06.2021, 05:36 PM
Hallo Hujer,
hallo Herr Lammer,
vielen Dank für die Rückmeldungen!
das Gewerbegebiet befindet sind in Rheinland-Pfalz.
Gem. der Landesbauordnung § 50 Abs. 2 Nr. 10 "bauliche Anlagen und Räume, die für gewerbliche Betriebe bestimmt sind"
würde ich das Bauvorhaben als Sonderbau einstufen.
Gem. der IndBauRl Rheinland-Pfalz, Kapitel 3 Nr. 3.1 "Industriebauten sind Gebäude oder Gebäudeteile im Bereich der Industrie und des Gewerbes, die der Produktion (Herstellung, Behandlung, Verwertung, Verteilung) oder Lagerung von Produkten oder Gütern dienen." würde ich für das Lagergebäude die IndBauRL heranziehen.
Für die Bürogebäude und das Wohngebäude ist mir aktuell nicht bekannt welche Richtlinie o.ä ich anziehen könnte. Hier würde ich theoretisch bei der GK 3 bleiben ohne Sonderbau.
Die Überlegung, die zwei Gebäude "Bürogebäude - Verbindungsriegel - Wohnungsgebäude" als ein Gebäude zu betrachten kam mir auch.
Diesbezüglich bin ich noch in der Überlegungsphase.
Jedoch würde ich:
- Vom Lagergebäude zum "Wohngebäude"eine Brandwand (Gebäudeabschlusswand) vorsehen.
- Von Gebäudebüro "links" zum Gebäudebüro "rechts" würde ich ebenfalls eine Gebäudeabschlusswand vorsehen.
Das Gesamte Objekt würde ich als GK 3 einstufen.
Wie erwähnt würde ich die Gebäude unterteilen
1. Bürogebäude
2. Bürogebäude - Verbindungsriegel - Wohngebäude (eine Einheit)
3. Lagergebäude
hallo Herr Lammer,
vielen Dank für die Rückmeldungen!
das Gewerbegebiet befindet sind in Rheinland-Pfalz.
Gem. der Landesbauordnung § 50 Abs. 2 Nr. 10 "bauliche Anlagen und Räume, die für gewerbliche Betriebe bestimmt sind"
würde ich das Bauvorhaben als Sonderbau einstufen.
Gem. der IndBauRl Rheinland-Pfalz, Kapitel 3 Nr. 3.1 "Industriebauten sind Gebäude oder Gebäudeteile im Bereich der Industrie und des Gewerbes, die der Produktion (Herstellung, Behandlung, Verwertung, Verteilung) oder Lagerung von Produkten oder Gütern dienen." würde ich für das Lagergebäude die IndBauRL heranziehen.
Für die Bürogebäude und das Wohngebäude ist mir aktuell nicht bekannt welche Richtlinie o.ä ich anziehen könnte. Hier würde ich theoretisch bei der GK 3 bleiben ohne Sonderbau.
Die Überlegung, die zwei Gebäude "Bürogebäude - Verbindungsriegel - Wohnungsgebäude" als ein Gebäude zu betrachten kam mir auch.
Diesbezüglich bin ich noch in der Überlegungsphase.
Jedoch würde ich:
- Vom Lagergebäude zum "Wohngebäude"eine Brandwand (Gebäudeabschlusswand) vorsehen.
- Von Gebäudebüro "links" zum Gebäudebüro "rechts" würde ich ebenfalls eine Gebäudeabschlusswand vorsehen.
Das Gesamte Objekt würde ich als GK 3 einstufen.
Wie erwähnt würde ich die Gebäude unterteilen
1. Bürogebäude
2. Bürogebäude - Verbindungsriegel - Wohngebäude (eine Einheit)
3. Lagergebäude

