Lichtdurchlässige Seitenteile/Oberlichter bei Abschlüssen in not. Treppenräumen
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Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich der Wohnungseingangstüren ab GK 4, Nds

-Gemäß § 15 (4) DVO-NBauO sind bei Abschlüssen in notwendigen Treppenräumen lichtdurchlässige Seitenteile und Oberlichter erlaubt. Wie ist das zu verstehen? Die Forderung für die Wohnungseingangstüren ist dicht- und selbstschließend. Können die Seitenteile (<2,50 m) und Oberlichter ohne Brandschutzanforderung/-qualifikation ausgeführt werden?

Vielen Dank im Voraus
Artun

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Lichtdurchlässige Seitenteile/Oberlichter bei Abschlüssen in not. Treppenräumen - von ArTun - 01.07.2021, 03:30 PM
[Kein Betreff] - von clammer - 05.07.2021, 09:07 AM

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