Garagenverordnung und notwendigkeit von Sicherheitsschleusen
#2
Sind die Flure, Treppenräume und Aufzüge ausschließlich für die Garage, brauchen Sie keine Sicherheitsschleuse. Die Flure, Treppenräume und Aufzüge haben also nur Zugänge von der Garage und ins Freie.

Dienen die Flure, Treppenräume und Aufzüge auch anderen Gebäude(teilen), ist eine Schleuse auszubilden.
Beispiel: Sie gehen von der Garage in den Keller eines Gebäudes und nutzen dort den Treppenraum oder Aufzug. Dann dienen Treppenraum und Aufzug auch der Erschließung von Gebäude(teilen), die nicht zur Garagennutzung gehören.

Gruß
C. Lammer
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[Kein Betreff] - von clammer - 05.07.2021, 08:59 AM

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