Lichtdurchlässige Seitenteile/Oberlichter bei Abschlüssen in not. Treppenräumen
#2
Die Türanlage darf maximal 2,5 m breit sein. D. h. die Anforderungen an den Abschluss gelten für die gesamte Türanlage.
Es ist zu beachten, dass dies nur für Bestandteile des Abschlusses gilt. Für Oberlichter, die oberhalb des Türsturzes liegen, und Seitenteilen, die durch ein Wandelement (da reicht schon eine Stütze) getrennt sind, gelten die Anforderungen der Treppenraumwände.

Gruß
C. Lammer
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[Kein Betreff] - von clammer - 05.07.2021, 09:07 AM

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