Geforderter Umbau bei Mehrfamilienhaus an Grundstücksgrenze
#3
Wir können und dürfen hier keine Rechtsberatung machen.

Grundsätzlich ist es aber so, dass jeder Grundstückseigentümer auf seinem Grundstück die notwendigen Abstände einhalten muss.
D. h. wenn das Mietshaus weniger als 2,5 m von der Grundstückgrenze entfernt steht, muss es eine Gebäudeabschlusswand besitzen - unabhängig davon, was wo auf dem Nachbargrundstück steht oder auch nicht.
Es sei denn, der Abstand ist öffentlich-rechtlich gesichert, z. B. durch eine Baulast auf dem Nachbargrundstück.

Gruß
C. Lammer
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Nachrichten in diesem Thema
[Kein Betreff] - von Admin Feuertrutz - 12.07.2021, 07:35 AM
[Kein Betreff] - von clammer - 13.07.2021, 07:47 AM

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