10.08.2021, 07:15 AM
Sie sprechen hier mehrere Fragestellungen an.
1. Verjähren bauliche Verstöße?
Nein, illegal bleibt illegal. Verstöße gegen die Baugenehmigung verjähren nicht.
2. Ob die Öffnung illegal ist, kann nur mit der Baugenehmigung beantwortet werden.
Dazu müssten Sie ggf. mit der Bauaufsichtsbehörde in Kontakt treten.
Gruß
C. Lammer
1. Verjähren bauliche Verstöße?
Nein, illegal bleibt illegal. Verstöße gegen die Baugenehmigung verjähren nicht.
2. Ob die Öffnung illegal ist, kann nur mit der Baugenehmigung beantwortet werden.
Dazu müssten Sie ggf. mit der Bauaufsichtsbehörde in Kontakt treten.
Gruß
C. Lammer

