Flachdachfenster in F30 Qualität/innerhalb der 5m Abstand zum Brandüberschlagschutz
#2
Hallo Artec,

zu Beginn komme ich nicht umhin, ein bisschen auf den Begriffen herumreiten und einige Grundsätze zu klären.

Die erste Frage ist, ob das Flachdach zu einem Anbau gehört oder auf einem eigenen Gebäude sitzt. Nur im ersten Fall wäre die Zulässigkeit überhaupt denkbar.

Fenster und Oberlichter sind grundsätzlich nicht möglich, da sie öffenbar sind; eine Ausnahme wären Fenster mit Feststellanlage. Ob es die auch fürs Dach gibt, weiß ich nicht.
Möglich wäre also nur eine (Fest-)Verglasung.

Ob es für Ihren speziellen Anwendungsfall ein AbZ gibt, kann ich nicht sagen, da ich mit "Ihrem" Dachaufbau keine Erfahrung habe. Ich würde mich diesbezüglich an die einschlägigen Hersteller wenden.

Gruß
C. Lammer
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[Kein Betreff] - von ch_lammer - 25.11.2014, 06:02 PM

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