Anforderung an 2. Rettungsweg
#6
Zu Punkt 1: Ab GbKl 3 gibt es Anforderungen für Rettungsbalkone, diese sind gleich der Außentreppe. Tragende Teile aus nichtbrennbaren Baustoffen. Die Nutzung muss im Brandfall ausreichend sicher sein und darf nicht gefährdet werden. Siehe hierzu Ausführungen im Brandschutzatlas.
Falls es sich nicht um einen Rettungsbalkon handelt, und dieser mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreicht werden kann. Bestehen derzeit keine brandschutztechnische Anforderungen an Balkone.

Zu Punkt 2: Grundsätzlich ist eine Rettung über den Lichtsacht möglich. Baurechtlich ist dafür jedoch keine vorgabe vorhanden. Du müsstest mit einer Abweichung die Lichtsachtrettung genehmigen lassen. Es ist aufjedenfall anzuraten das du die Breite des Lichtschachtes nach der ASR auslegst. Es sollten auch aufjedenfall Aufstiegshilfen vorhanden sein. Die Lichtschachtabdeckung muss von innen immer öffenbar sein usw... . Da es rechtlich nicht geregelt ist, ist es wie im Trübenfischen. Es muss einer deine Vorschläge und Kompensierungen in der Genehmigungstelle mit gehen. Jedoch bist du für deine Abweichung vollsten verantwortlich und haftbar. Also würde ich doch lieber eine eventuelle leichtere Lösung suchen.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Anforderung an 2. Rettungsweg - von Hummel Wohnbau - 06.10.2014, 08:09 AM
[Kein Betreff] - von Baufix - 08.10.2014, 01:46 PM
[Kein Betreff] - von ch_lammer - 08.10.2014, 03:56 PM
[Kein Betreff] - von rolla85 - 06.11.2014, 07:51 AM
[Kein Betreff] - von ch_lammer - 06.11.2014, 05:07 PM
[Kein Betreff] - von Max Power - 28.11.2014, 05:23 PM
[Kein Betreff] - von Funkenschlag - 08.04.2015, 09:04 AM
[Kein Betreff] - von ch_lammer - 08.04.2015, 03:48 PM
[Kein Betreff] - von Funkenschlag - 09.04.2015, 07:03 AM
[Kein Betreff] - von ch_lammer - 09.04.2015, 03:36 PM
[Kein Betreff] - von Funkenschlag - 13.04.2015, 09:09 PM
[Kein Betreff] - von ch_lammer - 17.04.2015, 03:03 PM

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste