Sprinkleranlagen - wiederkehrende Prüfung
#2
Baurechtlich sollten zur Art der Sprinkleranlage keine Vorgaben gestellt werden. Ob die Anlage nach FM Global, VdS CEA 4001 oder DIN EN 12845:2020-11 geplant werden, spielt dabei keine Rolle. Sie können diese aber nie mischen; entweder DIN oder VdS. Wenn Sie gegenüber der unteren Bauaufsicht eine baurechtlich geforderte Sprinkleranlage nach CEA 4001 anzeigen, müssen Sie diese auch nach dem entsprechenden Regelwerk inbetrieb nehmen, warten, instandhalten und prüfen. Eine FM Global Anlage nach VdS Regeln prüfen ist nicht zulässig. Sie können eine Bestandsanlage VdS durch Sachverständige von FM Global prüfen lassen, um festzustellen ob diese Anlage den Vorgaben von FM Global zufällig entspricht und das FM Normenwerk anwendbar ist. Nur, wozu? Rumtricksen um Kosten zu sparen wollen Sie doch nicht? Smile
Ansonsten an den Sachverständigen Ihres Vertrauens wenden und dort direkt Bauvorhaben bezogen anfragen. Der VdS z.B. prüft auch DIN Anlagen.
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[Kein Betreff] - von AEBaresel - 11.11.2021, 10:33 AM

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