01.12.2021, 07:55 AM
Zitat:Der Gesetzgeber hat das Thema Brandwand bei Gebäuden mit unterschiedlicher Höhe nicht definiert.Doch, hat er.
Jeder muss auf seinem Grundstück seine eigene Gebäudeabschlusswand errichten. Sich auf den Nachbarn verlassen, ist keine rechtskonforme Option.
Die Ausführung ist in § 8 Absatz 6 DVO-NBauO beschrieben.

