Brandwände zwischen Gebäuden mit unterschiedlichen Höhen - Mehrfamilienhäuser GK 5
#2
Zitat:Der Gesetzgeber hat das Thema Brandwand bei Gebäuden mit unterschiedlicher Höhe nicht definiert.
Doch, hat er.
Jeder muss auf seinem Grundstück seine eigene Gebäudeabschlusswand errichten. Sich auf den Nachbarn verlassen, ist keine rechtskonforme Option.
Die Ausführung ist in § 8 Absatz 6 DVO-NBauO beschrieben.
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Nachrichten in diesem Thema
[Kein Betreff] - von clammer - 01.12.2021, 07:55 AM
[Kein Betreff] - von 3franken - 15.11.2022, 05:42 PM
[Kein Betreff] - von clammer - 17.11.2022, 03:16 PM
[Kein Betreff] - von AEBaresel - 24.11.2022, 10:51 AM

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