Vorgaben zum Nachrüsten eines Fingerschutzes an bestehende Brandschutztüren
#3
[USER="31"]clammer[/USER] danke für den Hinweis. Laut der DIBt Richtlinie ist eine solche Anpassung also nicht genehmigungspflichtig.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
[Kein Betreff] - von clammer - 08.02.2022, 07:52 AM
[Kein Betreff] - von HelkoH - 15.02.2022, 08:34 AM

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste