16.02.2022, 05:29 PM
Ohne Pläne reicht mein Vorstellungsvermögen leider nicht aus, sry.
Ich tippe mal, dass der Herr Lammer auf die Gebäudeklassen abzielt.
Wenn es sich um ein Einfamilien- bzw. ein Reihenhaus handelt, ist die Einstufung in die Gebäudeklasse eins oder zwei denkbar.
LBO Ba-Wü:
"§2 (4)
GK 1
freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m² ...
GK 2
Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten
GK 3
sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m"
Höhe heißt von der umgebenden Geländeoberkante bis zum letzten nutzbaren Fertigfußboden.
Die Frage die sich stellt, ist Ihr Gebäude baurechtlich in die GK 3 eingestuft und dementsprechend gebaut wurde?
Z.B. Kellerdecke GK 1 und 2 feuerhemmend (30 min.) GK 3 feuerbeständig (90 min.). Tragende Teile der Treppen bei GK 3 feuerhemmend oder nicht brennbar, GK 3 benötigt einen Treppenraum mit feuerhemmenden Wänden usw.
Ich tippe mal, dass der Herr Lammer auf die Gebäudeklassen abzielt.
Wenn es sich um ein Einfamilien- bzw. ein Reihenhaus handelt, ist die Einstufung in die Gebäudeklasse eins oder zwei denkbar.
LBO Ba-Wü:
"§2 (4)
GK 1
freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m² ...
GK 2
Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten
GK 3
sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m"
Höhe heißt von der umgebenden Geländeoberkante bis zum letzten nutzbaren Fertigfußboden.
Die Frage die sich stellt, ist Ihr Gebäude baurechtlich in die GK 3 eingestuft und dementsprechend gebaut wurde?
Z.B. Kellerdecke GK 1 und 2 feuerhemmend (30 min.) GK 3 feuerbeständig (90 min.). Tragende Teile der Treppen bei GK 3 feuerhemmend oder nicht brennbar, GK 3 benötigt einen Treppenraum mit feuerhemmenden Wänden usw.

