17.02.2022, 08:15 AM
Ich spiele nicht nur auf die Gebäudeklasse an, sondern unter anderem auch darauf, dass bei einer Höhe von 8 m über der Geländeoberfläche eine Rettung nur mit speziellen Rettungsgeräten der Feuerwehr (in der Regel Hubrettungsfahrzeug) möglich ist. Ob das möglich ist, muss im Baugenehmigungsverfahren geprüft werden.
Die Fragestellungen bzw. Lösungsansätze von Gerald sind so nicht mit der LBO konform; ob es trotzdem möglich ist, kann nur im Baugenehmigungsverfahren geklärt werden.
Gruß
C. Lammer
Die Fragestellungen bzw. Lösungsansätze von Gerald sind so nicht mit der LBO konform; ob es trotzdem möglich ist, kann nur im Baugenehmigungsverfahren geklärt werden.
Gruß
C. Lammer

