22.03.2022, 08:30 AM
Hier haben wir formal das Problem, dass bei der Lösung mit der Außentreppe als ersten(!) Rettungsweg durchaus höhere Anforderungen bestehen als bei der Innentreppe.
Das Dilemma wird noch größer durch den Umstand, dass bei GK 1 auch keine Anforderungen an die tragenden Teile der oberirdischen Geschosse bestehen. D. h. die Außenwand müsste (und kann) im Bereich der Außentreppe 'lediglich' öffnungslos ausgebildet werden. Soweit wäre das damit formal in Ordnung.
Für andere Lösungen bleibt Ihnen nur der Weg über Abweichungen.
Gruß
C. Lammer
P. S. Unter "Nutzung ausreichend sicher" wird u. a. auch die uneingeschränkt Begehbarkeit unter winterlichen Bedingungen verstanden.
P. S. 2: Mir sind zahlreiche Bauvorhaben analog zum Ihrem bekannt, bei denen die Außentreppe 'lediglich' als freistehende Stahltreppe ohne andere Schutzmaßnahmen ausgeführt und genehmigt wurden.
Das Dilemma wird noch größer durch den Umstand, dass bei GK 1 auch keine Anforderungen an die tragenden Teile der oberirdischen Geschosse bestehen. D. h. die Außenwand müsste (und kann) im Bereich der Außentreppe 'lediglich' öffnungslos ausgebildet werden. Soweit wäre das damit formal in Ordnung.
Für andere Lösungen bleibt Ihnen nur der Weg über Abweichungen.
Gruß
C. Lammer
P. S. Unter "Nutzung ausreichend sicher" wird u. a. auch die uneingeschränkt Begehbarkeit unter winterlichen Bedingungen verstanden.
P. S. 2: Mir sind zahlreiche Bauvorhaben analog zum Ihrem bekannt, bei denen die Außentreppe 'lediglich' als freistehende Stahltreppe ohne andere Schutzmaßnahmen ausgeführt und genehmigt wurden.

