Feuerlöscher ( CO2 )
#2
Hallo,

die Antwort ist ja und nein.

Erst einmal kommt es auf die Grundlage für die Berechung an; so unterscheiden sich diese beispielsweise in der ASR A2.2 und in der BGR 133.

In der ASR A2.2 steht, dass für Grundausstattung "nur Feuerlöscher angerechnet werden, die jeweils über mindestens 6 Löschmitteleinheiten (LE) verfügen. " Da stoßen die meisten CO2-Löscher an ihre Grenzen.
Und man sollte daran denken, dass die CO2-Löscher nur für die Klasse B zugelassen sind.

Gruß
C. Lammer
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Feuerlöscher ( CO2 ) - von holpie - 08.01.2015, 11:57 AM
[Kein Betreff] - von ch_lammer - 09.01.2015, 04:36 PM
[Kein Betreff] - von holpie - 12.01.2015, 09:43 AM
[Kein Betreff] - von ch_lammer - 16.01.2015, 06:42 PM
[Kein Betreff] - von Max Power - 26.01.2015, 01:49 PM
[Kein Betreff] - von ch_lammer - 26.01.2015, 04:52 PM
[Kein Betreff] - von Max Power - 27.01.2015, 10:25 AM
[Kein Betreff] - von cyberfire112 - 16.07.2015, 07:28 AM
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[Kein Betreff] - von Sejfo28 - 25.04.2018, 09:57 AM

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