09.01.2015, 04:36 PM
Hallo,
die Antwort ist ja und nein.
Erst einmal kommt es auf die Grundlage für die Berechung an; so unterscheiden sich diese beispielsweise in der ASR A2.2 und in der BGR 133.
In der ASR A2.2 steht, dass für Grundausstattung "nur Feuerlöscher angerechnet werden, die jeweils über mindestens 6 Löschmitteleinheiten (LE) verfügen. " Da stoßen die meisten CO2-Löscher an ihre Grenzen.
Und man sollte daran denken, dass die CO2-Löscher nur für die Klasse B zugelassen sind.
Gruß
C. Lammer
die Antwort ist ja und nein.
Erst einmal kommt es auf die Grundlage für die Berechung an; so unterscheiden sich diese beispielsweise in der ASR A2.2 und in der BGR 133.
In der ASR A2.2 steht, dass für Grundausstattung "nur Feuerlöscher angerechnet werden, die jeweils über mindestens 6 Löschmitteleinheiten (LE) verfügen. " Da stoßen die meisten CO2-Löscher an ihre Grenzen.
Und man sollte daran denken, dass die CO2-Löscher nur für die Klasse B zugelassen sind.
Gruß
C. Lammer

