26.07.2022, 07:14 AM
Durch den Verweis auf die SBauVO sind Sie wohl in NRW tätig?
Dann gilt die "Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an den Bau und Betrieb von Einrichtungen mit Pflege-und Betreuungsleistungen".
Ob eine solche Anforderung gerechtfertig ist, lässt sich m. E. nicht pauschal beantworten. Dazu kennen wir aus der Ferne die betrieblichen und organisatorischen Maßnahmen und Risiken nicht.
Es ist aber schon so, dass dadurch, je nach den örtlichen Umständen, ein Beitrag zur Risikominimierung geleistet wird.
Gruß
C. Lammer
P. S. "Schwerentflammbare Möbel" gibt es nicht; auch hierzu gibt die Richtlinie Auskunft.
Dann gilt die "Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an den Bau und Betrieb von Einrichtungen mit Pflege-und Betreuungsleistungen".
Ob eine solche Anforderung gerechtfertig ist, lässt sich m. E. nicht pauschal beantworten. Dazu kennen wir aus der Ferne die betrieblichen und organisatorischen Maßnahmen und Risiken nicht.
Es ist aber schon so, dass dadurch, je nach den örtlichen Umständen, ein Beitrag zur Risikominimierung geleistet wird.
Gruß
C. Lammer
P. S. "Schwerentflammbare Möbel" gibt es nicht; auch hierzu gibt die Richtlinie Auskunft.

