01.08.2022, 07:00 AM
Hallo Mario,
spezialisiert hin oder her. Rechtsverbindlich sind in Deutschland die Bauordnungen der Länder. Und in denen wird für Treppenräume in Gebäuden mit mehr als 13 m Höhe eine Öffnung zur Rauchableitung an der obersten Stelle gefordert - und sonst nix anderes.
Der von mir in vorigen Beitrag zitierte Absatz stammt von der ARGEBAU, also der Bauministerkonferenz, welche die Musterbauordnung erstellt, auf der die Landesbauordnungen basieren; somit also der Wille des Gesetzgebers.
Ihre Aussage "Eine RWA braucht eine Notstromversorgung" ist für Treppenräume schlicht und ergreifend falsch. Wenn Ihre Kunden das explizit möchten, steht das auf einem anderen Blatt; bauordnungsrechtlich ist sie nicht notwendig.
Soweit zu Rechtslage.
Gruß
C. Lammer
spezialisiert hin oder her. Rechtsverbindlich sind in Deutschland die Bauordnungen der Länder. Und in denen wird für Treppenräume in Gebäuden mit mehr als 13 m Höhe eine Öffnung zur Rauchableitung an der obersten Stelle gefordert - und sonst nix anderes.
Der von mir in vorigen Beitrag zitierte Absatz stammt von der ARGEBAU, also der Bauministerkonferenz, welche die Musterbauordnung erstellt, auf der die Landesbauordnungen basieren; somit also der Wille des Gesetzgebers.
Ihre Aussage "Eine RWA braucht eine Notstromversorgung" ist für Treppenräume schlicht und ergreifend falsch. Wenn Ihre Kunden das explizit möchten, steht das auf einem anderen Blatt; bauordnungsrechtlich ist sie nicht notwendig.
Soweit zu Rechtslage.
Gruß
C. Lammer

