Außentreppe GK1 BayBO
#4
Hallo Forum,
in Brandenburg hatte ich ein ähnliches Problem: Für den Ausbau des DG in einem Haus der GK 1 wurden eine Stahltreppe im Freien als 1. RW und ein anleiterbares Fenster in der gegenüber liegenden Außenwand als zweite RW vorgesehen. Dem Fenster unter der Außentreppe wegen, wurde die Abweichung von § 35 (1) Punkt 3 BbgBO „Notwendige Treppen sind ohne eigenen Treppenraum zulässig als Außentreppe, wenn ihre Nutzung ausreichend sicher ist und im Brandfall nicht gefährdet werden kann“ beantragt.
Dem wurde mit der Begründung „der zweite Rettungsweg aus dem Dachgeschoss über ein Fenster kompensiert nicht die Gefährdung der Treppe im Brandfall“ nicht stattgegeben.
Meine Frage:
Ist es gerechtfertigt, den Bauherrn im vorliegenden Fall zu zwingen, ein feuerbeständiges Fenster (in eine Wand ohne brandschutztechnische Anforderungen) einzubauen?
§ 33 (1) ist doch hinreichend erfüllt. Ich persönlich halte die Forderung Bei dem OG eines Hauses der GK 1 für den 1. RW die Qualität eines Sicherheitstreppenraumes zu fordern, wenn der 2. RW gemäß § 33 (1) und § 37 (5) BbgBO gewährleistet ist.
P.S.:
Dem Vorschlag des Architekten, ein F90 Fenster einzubauen, wurde kommentarlos zugestimmt.

U. Drechsler
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Außentreppe GK1 BayBO - von Patrick - 21.03.2022, 11:57 AM
[Kein Betreff] - von clammer - 22.03.2022, 08:30 AM
[Kein Betreff] - von Patrick - 25.03.2022, 10:15 AM
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