08.11.2022, 07:56 AM
Hallo Herr Drechsler,
eine F90-Verglasung in eine nicht klassifizierte Wand einzubauen macht keinen Sinn, weil dann aus "F90" "F nix" wird; sprich, es ist kein zulassungskonformer Einbau möglich.
Meiner Ansicht nach ist der Fehler, sich auf § 35 Absatz 1 Nummer 3 zu beziehen und eine Abweichung zu beantragen. Gemäß § 35 Absatz 1 Nummer 1 sind bei GK 1 notwendige Treppen ohne Treppenraum zulässig. (Punkt)
Gruß
C. Lammer
Nachtrag: Es können an die Außentreppe keine höheren Anforderungen als an eine innenliegende notwendige Treppe ohne Treppenraum gestellt werden; das ist das zu erreichende Schutzziel.
eine F90-Verglasung in eine nicht klassifizierte Wand einzubauen macht keinen Sinn, weil dann aus "F90" "F nix" wird; sprich, es ist kein zulassungskonformer Einbau möglich.
Meiner Ansicht nach ist der Fehler, sich auf § 35 Absatz 1 Nummer 3 zu beziehen und eine Abweichung zu beantragen. Gemäß § 35 Absatz 1 Nummer 1 sind bei GK 1 notwendige Treppen ohne Treppenraum zulässig. (Punkt)
Gruß
C. Lammer
Nachtrag: Es können an die Außentreppe keine höheren Anforderungen als an eine innenliegende notwendige Treppe ohne Treppenraum gestellt werden; das ist das zu erreichende Schutzziel.

