Außentreppe GK1 BayBO
#7
Hallo Herr Drechsler,

das Problem sind nicht die Bauordnungen, sondern deren unqualifizierte Anwendung.

Die Aufzählung in § 35 Absatz 1 Satz 3 BbgBO hat ja eine Reihenfolge:
"Notwendige Treppen sind ohne eigenen Treppenraum zulässig
1. in Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2,
....
3. als Außentreppe, wenn ihre Nutzung ausreichend sicher ist und im Brandfall nicht gefährdet werden kann."
Zuerst kommt also die Ausnahme für GK1 und 2, erst unter 3. die Außentreppe. Diese Reihenfolge ist weder unbeabsichtigt noch zufällig (wie übrigens der ganze Aufbau der einzelnen Paragraphen und der Bauordnungen).

Während also im Satz 1 von § 35 die grundsätzliche Notwendigkeit von notwendigen Treppenräumen festgelegt wird, kommen im Satz 3 die Ausnahmen von dieser Anforderung. Nummer 1 hebt die Notwendigkeit von notwendigen Treppenräumen gemäß Satz 1 für Gebäude der GK 1 und 2 wieder auf. Die Nummern 2 und 3 sind daher hier irrelevant.
Man muss den Leuten im Bauamt aber auch zu Gute halten, dass dieser Fall bei GK1 relativ selten ist. Das sehe ich auch bei den Kommentaren zu den Bauordnungen.

Gruß
C. Lammer
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Außentreppe GK1 BayBO - von Patrick - 21.03.2022, 11:57 AM
[Kein Betreff] - von clammer - 22.03.2022, 08:30 AM
[Kein Betreff] - von Patrick - 25.03.2022, 10:15 AM
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[Kein Betreff] - von Brandsicher - 31.01.2023, 11:17 AM

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