23.11.2022, 08:58 AM
Hallo Herr Lammer,
leider haben wir die Spitzfindigkeit der Juristen nicht berücksichtigt. Gemäß „Amt“ sind notwendige Treppen ohne eigenen Treppenraum nur zulässig in Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2. Für Außentreppen gilt immer Punkt 3 des §35 (1). Und einer Abweichung muss man ja nicht zustimmen, wenn man der Meinung ist, „der zweite Rettungsweg aus dem Dachgeschoss über ein Fenster kompensiert nicht die Gefährdung der notwendigen Treppe im Brandfall“.
Ist das nicht ein schillerndes Beispiel brandschutztechnischen Sachverstands?
Viele Grüße
U. Drechsler
leider haben wir die Spitzfindigkeit der Juristen nicht berücksichtigt. Gemäß „Amt“ sind notwendige Treppen ohne eigenen Treppenraum nur zulässig in Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2. Für Außentreppen gilt immer Punkt 3 des §35 (1). Und einer Abweichung muss man ja nicht zustimmen, wenn man der Meinung ist, „der zweite Rettungsweg aus dem Dachgeschoss über ein Fenster kompensiert nicht die Gefährdung der notwendigen Treppe im Brandfall“.
Ist das nicht ein schillerndes Beispiel brandschutztechnischen Sachverstands?
Viele Grüße
U. Drechsler

