24.11.2022, 12:08 PM
Hallo Herr Drechsler,
wie ich schon im ersten Beitrag geschrieben habe, ist die Auffassung der Behörde nicht richtig: "Es können an die Außentreppe keine höheren Anforderungen als an eine innenliegende notwendige Treppe ohne Treppenraum gestellt werden; das ist das zu erreichende Schutzziel." Dieses Schutzziel wird durch § 35 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 BbgBO festgeschrieben. Das heißt, selbst wenn man Nummer 3 anwendet, kommen hier keine höheren Anforderungen heraus.
Gruß
C. Lammer
wie ich schon im ersten Beitrag geschrieben habe, ist die Auffassung der Behörde nicht richtig: "Es können an die Außentreppe keine höheren Anforderungen als an eine innenliegende notwendige Treppe ohne Treppenraum gestellt werden; das ist das zu erreichende Schutzziel." Dieses Schutzziel wird durch § 35 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 BbgBO festgeschrieben. Das heißt, selbst wenn man Nummer 3 anwendet, kommen hier keine höheren Anforderungen heraus.
Gruß
C. Lammer

