Teilnutzungseinheit
#2
Hallo Herr Drechsler,

leider wird der Begriff "Nutzungseinheit" in den Bauordnungen vielfältig verwendet - ohne ihn dabei zu definieren.
Und leider haben auch die obersten Bauaufsichtsbehörden - in meinen Augen - teilweise sehr merkwürdige Vorstellungen, wie der Begriff zu interpretieren ist.

Beispiel aus Hessen:
„Als Nutzungseinheit gilt eine in sich abgeschlossene Folge von Aufenthaltsräumen, die einer Person oder einem gemeinschaftlichen Personenkreis zur Benutzung zur Verfügung stehen (z.B. abgeschlossene Wohnungen, Einliegerwohnungen, Büros, Praxen, Gewerbeeinheiten)."
Nunmehr ist es möglich, aus der "Nutzungseinheit" Büro zwei (oder mehr) Teilnutzungseinheiten ohne notwendigen Flur zu machen. Brandschutztechnisch mögen die Unterschiede eher marginal ausfallen; in anderen Bereichen aber nicht. Die Bauordnungen regeln ja nicht nur den Brandschutz ...


Gruß
C. Lammer
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Nachrichten in diesem Thema
Teilnutzungseinheit - von Brandsicher - 28.11.2022, 10:18 AM
[Kein Betreff] - von clammer - 01.12.2022, 08:01 AM
[Kein Betreff] - von Brandsicher - 03.12.2022, 11:32 AM
[Kein Betreff] - von clammer - 05.12.2022, 08:47 AM
[Kein Betreff] - von Brandsicher - 28.01.2023, 11:44 AM

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