09.04.2015, 07:03 AM
ch_lammer;n160 schrieb:Weil ein Lichtschacht weder eine notwendige Treppe noch eine mit Geräten der Feuerwehr anleiterbare Stelle ist.
Ist es eine rein formaljuristische Frage oder
geht es bei 'anleiterbar' eben auch darum, dass die Feuerwehr 'im Fenster' einen zu Rettenden sehen kann?
Und:
Werden für Lichtschächte in der Praxis noch Abweichungen erteilt oder hat man generell schlechte Karten?
Vielen Dank für weitere Tipps im Voraus
Funkenschlag

