29.03.2023, 07:12 AM
Eine Aufstellfläche auf dem Grundstück ist - unabhängig von der Gebäudeklasse - nur erforderlich, wenn
1. der zweite Rettungsweg über Geräte der Feuerwehr sichergestellt wird und
2. der öffentliche Straßenraum nicht als Aufstellfläche genutzt werden kann (z. B. Hinterhof oder zu große Entfernung von der Straße).
Dabei ist zu beachten, dass je Nutzungseinheit nur eine Stelle je Geschoss erreicht werden muss.
Gruß
C. Lammer
P. S. 1: Da Sie kein Bundesland angegeben haben, bezieht sich die Antwort auf die Musterbauordnung.
P. S. 2: Ihr Rettungswegkonzept habe ich nicht bewertet.
P. S. 3: Bei denkmalgeschützten Gebäuden sind auch Abweichungen von der Bauordnung möglich, z. B. im Hinblick auf die bestehende Treppe.
1. der zweite Rettungsweg über Geräte der Feuerwehr sichergestellt wird und
2. der öffentliche Straßenraum nicht als Aufstellfläche genutzt werden kann (z. B. Hinterhof oder zu große Entfernung von der Straße).
Dabei ist zu beachten, dass je Nutzungseinheit nur eine Stelle je Geschoss erreicht werden muss.
Gruß
C. Lammer
P. S. 1: Da Sie kein Bundesland angegeben haben, bezieht sich die Antwort auf die Musterbauordnung.
P. S. 2: Ihr Rettungswegkonzept habe ich nicht bewertet.
P. S. 3: Bei denkmalgeschützten Gebäuden sind auch Abweichungen von der Bauordnung möglich, z. B. im Hinblick auf die bestehende Treppe.

