03.04.2023, 03:25 PM
Nicht die Gebäudeklasse, sondern die Geschossigkeit, erfordert den zweiten Rettungsweg. Dieser sollte bei einem Brand der den 1. Rettungsweg nichtverfügbar macht, nicht auch durch Feuer und Rauch gefährdet werden. Das ist zwar bei der Rettung über Gerät der Feuerwehr auch nicht auszuschließen, wenn Rettungsfenster übereinander angeordnet sind, wird aber aufgrund der geringen Wahrscheinlichkeit hingenommen.
Wird die Außentreppe so angeordnet, dass sie in einem Brandfall nicht gefährdet werden kann, erfüllt sie die Anforderungen wie ein Sicherheitstreppenraum. Damit ist ein zweiter Rettungsweg ist nicht erforderlich.
M. f. G
U. Drechsler
Wird die Außentreppe so angeordnet, dass sie in einem Brandfall nicht gefährdet werden kann, erfüllt sie die Anforderungen wie ein Sicherheitstreppenraum. Damit ist ein zweiter Rettungsweg ist nicht erforderlich.
M. f. G
U. Drechsler

