Notwendige Treppe als Außentreppe
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Sehr geehrter Herr Lammer,
dass es so geschrieben steht ist richtig. Meine Frage ist aber, ist was geschrieben steht immer richtig? Die notwendige Treppe wird nur in einem Sicherheitstreppenraum ausreichend vor den Auswirkungen eines Brandes geschützt. Deshalb fordert die Bauordnung üblicherweise den zweiten Rettungsweg.
Wenn ein möglicher Feuerüberschlag aus Außenwandöffnungen die Nutzung einer Außentreppe, die als notwendige Treppe genutzt wird, im Brandfall nicht einschränken, d. h. Öffnungen, aus denen es brennen kann, ausreichend weit entfernt oder geschützt sind, ist sie in ihrer Brandsicherheit einer Treppe in einem Sicherheitstreppenraum gleichwertig.
Deshalb kann nach meiner Ansicht die zusätzliche Anforderung an den 1. Rettungsweg bei vorliegen eines 2. Rettungsweges nicht gerechtfertigt sein.

Gruß
U. Drechsler
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Nachrichten in diesem Thema
Notwendige Treppe als Außentreppe - von Brandsicher - 08.04.2023, 09:12 AM
[Kein Betreff] - von clammer - 11.04.2023, 06:51 AM
[Kein Betreff] - von Brandsicher - 12.04.2023, 02:26 PM
[Kein Betreff] - von clammer - 13.04.2023, 06:57 AM
[Kein Betreff] - von Brandsicher - 13.04.2023, 10:00 AM

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